Im Abgeordnetenhaus
Ausschüsse
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Rechte und Pflichten der Abgeordneten
Die Abgeordneten des Berliner Parlaments haben als Repräsentanten der Bürger die Aufgabe, Gesetze zu erlassen und die Regierung bei ihrer Arbeit zu kontrollieren. Dabei müssen sie stets das Wohl aller Berliner im Auge haben und dürfen sich nicht nach den Interessen Einzelner richten.
Foto: Abgeordnetenhaus von Berlin
In der Geschichte Deutschlands wurden die Abgeordneten jedoch immer wieder gehindert, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Daher hat ihnen die Verfassung von Berlin verschiedene Rechte zugebilligt, um sie bei ihrer Arbeit zu schützen. Damit sich die Abgeordneten in den Parlamentsdebatten frei und ohne Furcht äußern können, dürfen sie von niemandem wegen ihrer Äußerung in Ausübung ihres Mandats oder wegen ihres Abstimmungsverhaltens - zur Rechenschaft gezogen werden; verboten sind jedoch verleumderische Beleidigungen. Vielfach wurden Abgeordnete in der Geschichte grundlos verhaftet, um die Arbeit im Parlament lahm zu legen. Daher darf heute grundsätzlich kein Abgeordneter, ohne Aufhebung seiner Immunität verhaftet werden. Die Immunität kann durch das Parlament aufgehoben werden. Dies geschieht immer dann, wenn einem Abgeordneten Vergehen vorgeworfen werden, die jedermann begehen kann, und eine Prüfung ergibt, dass keine "politische Verfolgung" vorliegt.
Die Ausübung eines Abgeordnetenmandats nimmt mitunter viel Zeit in Anspruch, so dass es den Abgeordneten unter Umständen nicht mehr möglich ist, nebenbei noch einen Beruf auszuüben. Damit sich nicht wie früher nur Wohlhabende einen Sitz im Parlament leisten können, bekommen die Abgeordneten für ihre Aufwendungen eine Entschädigung, die so genannten Diäten.


